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"Wer sein Recht nicht wahret, gibt es auf."

- Ernst Raupach

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Was ist Mediation?

Der Begriff der "Mediation" kommt aus dem Englischen. Seinen Ursprung hat er jedoch im Spätlateinischen, wo Mediation friedensstiftende, versöhnende Vermittlung bedeutet. In der Rechtspflege wird der Begriff der „Mediation“ für die Erarbeitung einer außergerichtlichen Konfliktlösung unter den Betroffenen verwendet. In einem Mediationsverfahren geht es um die transparente Suche nach einer Problemlösung, die bei den Beteiligten auf ein Maximum an Akzeptanz stößt.

Die Mediation nach bisherigem Verständnis ist

  • ein außergerichtliches Konfliktlösungsverfahren zwischen allen am Konflikt Beteiligten,
  • das von einem oder mehreren Mediatoren als externen, unabhängigen und neutralen Dritten durchgeführt wird
  • das von den Prinzipien der Freiwilligkeit, Eigenverantwortlichkeit und der Gemeinsamkeit getragen wird
  • und an dessen Ende eine fall- und problemspezifische Konfliktregelung oder –lösung steht, die von den Konfliktparteien selbst erarbeitet wurde.
  • Die Mediatoren sind verantwortlich für die Kommunikation und den Ausgleich zwischen den Parteien, nicht jedoch für das inhaltliche Ergebnis der Verhandlungen
  • Das Ergebnis wird schriftlich festgehalten
  • Als weitere Merkmale des Verfahrens sind die vertrauensvolle und offene Kommunikation und Kooperation zu nennen. Auch die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes ist für das Mediationsverfahren zu gewährleisten.

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